Rechtlicher Hinweis
Am 02.03.2004 wurde am Bundesverfassungsgericht(1BvR784/03) entschieden: "Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten aktiviert und dabei keine Diagnose stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis."
Jeder Klient trägt die volle Verantwortung für sein/ihr geistiges, emotionales und körperliches Wohlbefinden
Die Beratung oder Anwendung bei mir ist kein Ersatz für die Diagnose oder Behandlung durch einen Arzt, Heilpraktiker oder Psychotherapeuten.
Ich bin weder Ärztin noch Heilpraktikerin, somit gehöre ich nicht in die Gruppe der Therapeuten und darf und kann weder Diagnosen stellen noch Krankheiten therapieren. Es werden von mir keine Heilversprechen vorgenommen.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, sollten Sie durch meine Beratung oder Anwendung positive Auswirkung auf bestehende Beschwerden haben, bitte in keinem Fall eigenmächtig eine bestehende Medikamenteneinnahme oder bestehende Behandlung bei einem Arzt, Heilpraktiker oder Psychotherapeuten unterbrechen.